AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Ute Mackenstein Fotografie
1. Allgemeines:
Die nachfolgenden AGB gelten für die erteilen Aufträge an Ute Mackenstein Fotografie
Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend widersprochen wird.
Arbeiten, im Sinne der AGB sind alle von Ute Mackenstein hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden bzw. vorliegen.
Negative, Videos, digitalisierte Daten, Papierfotos oder Leinwände.
2. Urheberrecht:
Ute Mackenstein Fotografie steht das Urheberrecht der Arbeiten nach dem Urheberrechtgesetz zu
Die erstellten Fotos und Fotoerzeugnisse sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers/Kunden bestimmt. Alle anderen Rechte müssen schriftlich vereinbart werden.
Eine Übertragung des Nutzungsrechtes ist möglich, jedoch nur das einfache Nutzungsrecht. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.
Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars über.
Sind die Nutzungsrechte nicht übertragen, hat der Besteller von Fotoarbeiten nicht das Recht, diese Arbeiten zu vervielfältigen.
Bei Verwendung der Fotografischen Arbeiten, muss der Ersteller/Fotograf namentlich genannt werden.
Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung kann Ute Mackenstein Fotografie, Schadensersatz einfordern.
Die Rohdateien verbleiben bei Fotografen. Eine Ausgabe der Daten an den Auftraggeber ist grundsätzlich nicht möglich.
Rohdateien werden nach einem Ablauf von 3 Monaten aus der Datenbank des Fotografen unwiderruflich gelöscht.
3. Vergütung
Für die Erstellung der Arbeiten ist ein Honorar, Studiogebühr, ev. Anfahrt, Stundensatz vereinbart. Dieses ist schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber zu tragen.
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 19UstG werden keine Mehrwertsteuer erhoben.
Termine mit Vorlaufzeit: Newborn, Schwangerschaft, Hochzeiten, Werbeaufträge, Events werden terminiert und bei der geleisteten Anzahlung 30% des Gesamthonorars als fester Termin geblockt. Diese Anzahlung wird bei nicht abgesagten Terminen oder Nichtzustandekommen des Vertrages durch den Auftraggeber einbehalten.
Rechnungen sind sofort, ohne Abzug zu zahlen.
In Verzug gerät der Auftraggeber spätestens ab dem 28. Tag (achtundzwanzig) nach Zustellung der Rechnung
Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die Arbeiten Eigentum von Ute Mackenstein Fotografie.
Erst nach vollständiger Bezahlung werden die Arbeiten an den Auftraggeber übergeben.
4. Leistungen
Nach der Durchsicht der Bilder erhält der Auftraggeber zur Auswahl Dateien. Diese Dateien sind unbearbeitet und haben ein plakatives Wasserzeichen des Fotografen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, Die gewünschten Dateien auszuwählen.
Diese Dateien werden dann bearbeitet und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Dies geschieht entweder in digitaler Form per Stick oder in einer geschützten Bildgalerie.
Ausfallhonorar
Bei Buchungen mit Anzahlungen, Hochzeiten, Events, Werbeaufträge,
steht dem Fotografen bei Stornierung des Termins, egal aus welchem Grund, ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet:
bis 14 Tage vor Termin 30% des Gesamtbetrages
bis 5 Tage vor Termin 50% des Gesamtbetrages
1-2 Tage vor Termin 80% des Gesamtbetrages
5. Haftung
Verletzung der Pflichten, welche nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur für sich und die Erfüllungshilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Kamera, Vorlagen, Studioeinrichtung, Hilfsmittel haftet der Fotograf bei Vorsatz u grober Fahrlässigkeit. Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, hat dieser auch zu tragen und zu ersetzen.
Fertiggestellte Dateien werden sorgfältig, gesichert mindestens 3 Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus können die Dateien gelöscht werden, müssen aber nicht zwingend gelöscht werden.
Die Zusendung von Bild und Fotomaterial findet in der Regel digital statt. Eine Zusendung per DHL oder anderem Anbieter erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Nutzung, Verbreitung
Der Fotograf kann, bei vorliegender Einverständnis, die Daten zu Werbezwecken auf seinen Social-Media Plattformen und Homepage zeigen. Dazu tragen alle Bilder das Logo des Fotografen.
Der Kunde hat das Recht, diese Arbeiten ebenfalls zu nutzen.
Die Arbeiten werden mit großer Sorgfalt erstellt und bearbeitet. Mängel können nachAblauf von 8 Zagen nicht geltend gemacht werden.
Bei später bestellten Arbeiten zu einem Auftrag, können Farbunterschiede möglich sein. Eine Reklamation ist nicht berechtigt.
7. Abschließend
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz des Fotografen.
Der Geschäftssitz des Fotografen wird als Gerichtsstand vereinbart.
Werden Bedingungen der AGB teilweise unwirksam, bleiben andere Bedingungen weiterhin wirksam.
Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.